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Vertrauen in Vorbehalte? Rückwirkung? - Gehaltsverzicht KV-Bord 06 - OGH 22.11.2011, 8 ObA 7/11d

35. LfgFebruar 2012

5.3.2.Nr.7

§ 14 ArbVG
§ 879 ABGB

1. Es fällt in den Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragsparteien als „Gesetzgeber“, eine geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen (unter der Einschränkung der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit) wieder abzuändern.

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