5.2.2.Nr.8
Pkt. 39 KollV Bordpersonal (OS-KV Bord 2015)
§ 1153 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG
§ 101 ArbVG
§ 2 Abs. 2 Z. 6 AVRAG
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Es liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, also eindeutige, Regelung trifft. Dies gilt gleichermaßen für Kollektivverträge.

