5.2.2.Nr.6
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1 Zusatz-KollV (Reisekosten Inland) Angestellte Stein- und keramische Industrie
1. Im Regelfall hat es nach der gesetzlichen Konzeption bei der einseitig zwingenden Wirkung des KollV zu bleiben.
5.2.2.Nr.6
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1 Zusatz-KollV (Reisekosten Inland) Angestellte Stein- und keramische Industrie
1. Im Regelfall hat es nach der gesetzlichen Konzeption bei der einseitig zwingenden Wirkung des KollV zu bleiben.
