5.2.2.Nr.5
§ 299a ASVG
§ 37a BBPG
§ 22 GKE-KollV
1. Dass ein Kollektivvertrag die Anpassung der Vergleichspension nach den Valorisierungsbestimmungen des ASVG „in der jeweils geltenden Fassung“ anordnet, stellt keine unzulässige dynamische Verweisung dar,

