5.2.2.Nr.4
§ 29 ArbVG
§ 8 Abs. 6 KollV Angestellte Landes-Hypothekenbanken
1. Die durch KollV erteilte Ermächtigung, ein eigenes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Vorrückung.
5.2.2.Nr.4
§ 29 ArbVG
§ 8 Abs. 6 KollV Angestellte Landes-Hypothekenbanken
1. Die durch KollV erteilte Ermächtigung, ein eigenes Besoldungsschema zu schaffen, umfasst auch die Vorrückung.
