5.2.2.Nr.3
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
§ 879 ABGB
§ 293 Abs. 3 EO
§ 12 Abs. 5 KollV Industrieangestellte
1. Dem Kollektivvertrag steht es frei, das Ausmaß des Anspruches auf Urlaubsgeld von der Dauer der absolvierten Dienstzeit innerhalb jener Periode, für welche die Sonderzahlung gewährt wurde, abhängig zu machen.

