5.2.2.Nr.2
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
§ 879 ABGB
1. Eine iSd Rsp unzulässige dynamische Verweisung liegt dann vor, wenn der Inhalt eines Regelungskomplexes eines anderen Normgebers oder eines Teiles hievon durch bloßes Zitat zum Vollzugsinhalt der eigenen Regelung gemacht werden soll.

