4.2.2.Nr.5
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Ein in einer freien Betriebsvereinbarung enthaltener Änderungsvorbehalt räumt dem Arbeitgeber eine nach billigem Ermessen zumutbare Regelungsbefugnis ein.
4.2.2.Nr.5
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Ein in einer freien Betriebsvereinbarung enthaltener Änderungsvorbehalt räumt dem Arbeitgeber eine nach billigem Ermessen zumutbare Regelungsbefugnis ein.
