vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitszeitverteilungsübung Änderungen der arbeitszeitrechtlichen Zulässigkeit? - OGH 18.8.2016, 9 ObA 59/16s

50. LfgFebruar 2017

4.1.4.Nr.4

§ 19c AZG
§ 863 Abs. 1 ABGB
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 4 KA-AZG

1. Selbst einer betrieblichen Übung einer Ärztearbeitszeit von Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr, ist nicht zu unterstellen, dass der Arbeitgeber auch bei gesetzlich geänderten Rahmenbedingungen (Verkürzung der Höchstarbeitszeit für verlängerte Dienste iSd § 4 KA-AZG) keine Anpassung der Zeitverteilung vornehmen oder selbst verwaltungsstrafrechtlich relevantes Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit in Kauf nehmen hätte wollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!