4.1.4.Nr.3
§ 863 ABGB
§ 1 Abs. 2 Z 5, Abs. 3 AÜG
§ 14 AÜG
1. Jahrelang vorbehaltslos geübte Verrechenbarkeit pauschaler „Schreibstunden“ (Überstundenentgelt oder Zeitausgleich) für Meister von Montageeinheiten, die auch im operativen Außendienst tätig sind, dort verschiedene Schreibarbeit nicht verrichten können und diese zu Hause machen, stellt eine vertraglich verfestigte Betriebsübung dar.

