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Vertrauen-Dürfen in Gleichbehandlung genügt - Ruhepausen: Anrechnung auf Arbeitszeit bzw. Bezahlung? - OGH 27.9.2017, 9 ObA 74/17y

53. LfgFebruar 2018

4.1.1.Nr.33

§ 863 Abs. 1 ABGB
§ 10a Abs. 6 S 1 DO Post (Post-KollV)
§ 11 Abs. 1 AZG
Art. 4 RL 93/104/EG

1. Nach stRsp gehören Ruhepausen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und sind daher nicht zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde - etwa durch Betriebsübung - oder in einem Kollektivvertrag vorgesehen wird.

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