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Objektives Vertrauen-Dürfen in Billigung bezahlten Pausenkonsums zwischen 6:00 und 14:00 Uhr - OGH 28.6.2017, 9 ObA 34/17s

52. LfgOktober 2017

4.1.1.Nr.32

§ 863 ABGB
§ 19 Abs. 4 PTSG
§ 10a Abs. 6 DO (KollV) Post
Art. 2 und 4 RL 93/104/EG

1. Eine Betriebsübung kann - nicht anders als eine Individualübung - durch eine regelmäßig wiederholte oder kontinuierliche Verhaltensweise jedenfalls konkludent Eingang in den Individualvertrag finden.

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