4.1.1.Nr.32
§ 863 ABGB
§ 19 Abs. 4 PTSG
§ 10a Abs. 6 DO (KollV) Post
Art. 2 und 4 RL 93/104/EG
1. Eine Betriebsübung kann - nicht anders als eine Individualübung - durch eine regelmäßig wiederholte oder kontinuierliche Verhaltensweise jedenfalls konkludent Eingang in den Individualvertrag finden.

