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Bei Anwendung von zwei Vertragssystemen bereits Anspruch auf Sonderzahlungen? - OGH 29.9.2016, 9 ObA 108/16x

50. LfgFebruar 2017

4.1.1.Nr.31

§ 863 ABGB

1. Eine vom Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Arbeitnehmer begründete betriebliche Übung führt - soweit sie seinen Willen, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt - durch die - gleichfalls schlüssige - Zustimmung der Arbeitnehmer zur schlüssigen Ergänzung des Einzelvertrags jedes begünstigten Arbeitnehmers und damit zu einzelvertraglichen Ansprüchen.

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