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Nahezu 30 Jahre Schwerarbeits-Zusatzurlaub trotz anspruchsausschließender langer Pausen - OGH 19.12.2013, 9 ObA 142/13t

42. LfgJuni 2014

4.1.1.Nr.25

§ 863 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ob eine Betriebsübung besteht und zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge wurde, kann stets nur anhand der konkreten Umstände beurteilt werden.

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