4.1.1.Nr.23
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
Anlage 1 ÖBB-AVB
1. Allein aufgrund ihrer Verwendung ist daher durch Vertragsauslegung kein Anspruch auf Einreihung in die höhere Gehaltsgruppe IV B der „Bahnhofsbediensteten“ ableitbar.
4.1.1.Nr.23
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
Anlage 1 ÖBB-AVB
1. Allein aufgrund ihrer Verwendung ist daher durch Vertragsauslegung kein Anspruch auf Einreihung in die höhere Gehaltsgruppe IV B der „Bahnhofsbediensteten“ ableitbar.
