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Von freien Stellen abhängige Höherreihungen trotz Gleichbleiben der Tätigkeit? - ÖBB-Personenkassiere - OGH 28.3.2012, 8 ObA 77/11y

37. LfgOktober 2012

4.1.1.Nr.23

§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
Anlage 1 ÖBB-AVB

1. Allein aufgrund ihrer Verwendung ist daher durch Vertragsauslegung kein Anspruch auf Einreihung in die höhere Gehaltsgruppe IV B der „Bahnhofsbediensteten“ ableitbar.

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