4.1.1.Nr.22
§ 863 ABGB
§ 8 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 Hofreitschule-Gesetz
1. Die nach Ausgliederung aus dem Bundesdienst über Jahre vorbehaltslos fortgesetzte Bezahlung der Mittagspausen begründet einen diesbezüglichen Vertragsanspruch der begünstigten Dienstnehmer.

