4.1.1.Nr.21
§ 39 Stmk GVBG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
1. Die Bestimmungen über Sonderverträge im öffentlichen Dienst haben eine Schutzfunktion zugunsten des Dienstgebers und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
4.1.1.Nr.21
§ 39 Stmk GVBG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
1. Die Bestimmungen über Sonderverträge im öffentlichen Dienst haben eine Schutzfunktion zugunsten des Dienstgebers und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
