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Prozentuelle ROI-Erfolgsbeteiligung Besserstellende Prozentsatzrundung aus Übung? - OGH 30.6.2010, 9 ObA 90/09i

31. LfgOktober 2010

4.1.1.Nr.19

§ 863 ABGB

1. Eine regelmäßige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen wird, (nur) soweit sie den Willen des Arbeitgebers, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt, durch - gleichfalls schlüssige - Zustimmung der Arbeitnehmer zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge.

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