4.1.1.Nr.18
§ 863 ABGB
§ 1 Abs. 4 Wr. Stadtwerke-ZuweisungsG
1. Vom ARG sind zufolge § 1 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 Arbeitsverhältnisse aller Art, also auch Beamte, erfasst, soweit sie in Betrieben unter anderem eines Landes beschäftigt sind.
4.1.1.Nr.18
§ 863 ABGB
§ 1 Abs. 4 Wr. Stadtwerke-ZuweisungsG
1. Vom ARG sind zufolge § 1 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 1 Arbeitsverhältnisse aller Art, also auch Beamte, erfasst, soweit sie in Betrieben unter anderem eines Landes beschäftigt sind.
