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Individuelle Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit - Regelmäßiges Freikartenpaket an den Betriebsrat Ermessensverteilung an die Arbeitnehmer - OGH 21.5.2007, 8 ObA 4/07g

22. LfgOktober 2007

4.1.1.Nr.16

§ 863 ABGB
§ 95 ArbVG

1. Eine Wohlfahrtseinrichtung im Sinne des § 95 ArbVG setzt ein auf Dauer angelegtes, mit einer gewissen Organisation ausgestattetes Substrat aus sachlichen und/oder finanziellen Mitteln voraus.

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