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Anscheins- und Duldungsvollmacht durch Gemeinderat? Zusatzurlaube für bestimmte Vertragsbedienstete - OGH 19.9.2001, 9 ObA 211/01x

5. LfgFebruar 2002

4.1.1.Nr.8

§ 1 Abs. 5 GVBG
§ 31a Abs. 3 lit. a GVBG
§ 41 NÖ GVBG
§ 863 ABGB

1. Regelmäßige vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen begründet nur insoweit eine betriebliche Übung, soweit der Wille des Arbeitgebers, sich diesbezüglich für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck kommt.

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