4.1.1.Nr.9
§ 863 ABGB
1. Nach Erwerb der Anwartschaft auf Ausstellung eines in einer freien Betriebsvereinbarung enthaltenen, langjährig geübten Treuebriefes und den darin garantierten erweiterten Kündigungsschutz darf der Arbeitnehmer darauf vertrauen, bei Wohlverhalten diesen Kündigungsschutz wie auch alle bisherigen Arbeitnehmer verliehen zu bekommen.

