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OGH 17.9.998, 8 ObA 114/98t

1. LfgJuni 2000

4.1.1.Nr.1

§ 863 ABGB

1. Die betriebliche Übung leitet sich aus der faktischen Leistungserbringung ab und wird unter dem Gesichtspunkt einer konkludenten Vertragsergänzung des Einzeldienstvertrages nach § 863 ABGB gesehen.

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