3.5.2.Nr.1
§ 1376 ABGB
§ 1405 ABGB
1. Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich.
3.5.2.Nr.1
§ 1376 ABGB
§ 1405 ABGB
1. Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich.
