4.1.1.Nr.2
§ 863 ABGB
1. Für eine anspruchbegründende Betriebsübung ist entscheidend, welchen Eindruck die Arbeitnehmer bei sorgfältiger Überlegung von dem schlüssigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers haben durften. Ob die Arbeitnehmer auf die Verbindlichkeit der Vergünstigung vertrauen durften, ist nur objektiv zu prüfen.

