3.4.3.Nr.1
§ 918 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 9 Abs. 5 AlVG
§ 30 AngG
§ 31 AngG
1. Die echte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage eröffnet die Ansprüche nach § 9 Abs. 5 AlVG, und zwar auch für jene Fälle, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt.

