3.4.2.Nr.12
§ 914 ABGB
§ 9 Abs. 6 AlVG
1. Wird ein der Abfertigung alt unterliegender Arbeitnehmer schriftlich mit konkreter Wiedereinstellungszusage gekündigt und soll er zwischenzeitig Arbeitslosengeld beziehen, ist die Einzelfallbeurteilung einer echten Beendigung nicht zu beanstanden.

