3.4.2.Nr.11
§ 914 ABGB
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 46 Abs. 1 und 3 Z 1 BMSVG
Art. XVI Arbeiter-KollV Güterbeförderung
1. Für die nach den §§ 914 ff ABGB zu beurteilende Auslegungsfrage, ob eine Beendigung mit Wiedereinstellungszusage oder eine bloße Karenzierung (= Aussetzung) des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde, ist entscheidend, ob aufgrund einer Gesamtsicht die Merkmale für eine Unterbrechungsvereinbarung gegenüber den Merkmalen einer bloßen Karenzierungsvereinbarung überwiegen.

