3.4.2.Nr.9
§ 9 Abs. 6 AlVG
§ 1162b ABGB
§ 15 Z 1 KollV Gartenbaubetriebe
1. Die (bloße) Akzeptanz einer fristwidrigen einseitigen Saisonbeendigung mit Wiedereinstellungszusage bewirkt weder einen „Verzicht“ des Arbeitnehmers auf die Kündigungsfrist noch eine einvernehmliche Auflösung.

