3.4.2.Nr.8
§ 914 ABGB
1. Die Abgrenzung zwischen Unterbrechung und Aussetzung unter dem Aspekt der Zusammenrechnung von Dienstzeiten für die Abfertigung und deren Absicherung durch das IESG lässt sich nach stRsp regelmäßig nur aus den Umständen des Einzelfalls beurteilen, die gesamthaft zu würdigen sind.

