3.4.2.Nr.7
§ 9 Abs. 6 (nunmehr Abs. 7) AlVG
§ 914 ABGB
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Wurde ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf zu geringe Auslastung schriftlich gekündigt und zudem darauf hingewiesen, er solle sich arbeitslos melden, liegt in der Garantie einer Wiederaufnahme spätestens binnen zwei Monaten nach vertretbarer Beurteilung keine Karenzierung.

