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„Stempel“absicht und Kassenabmeldung - OGH 27.3.2002, 9 ObA 231/01p

6. LfgJuli 2002

3.4.2.Nr.6

§ 914 ff ABGB
§ 23 Abs. 1 AngG iVm
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG

1. Ob die Parteien des Arbeitsverhältnisses dessen Unterbrechung (mit Beendigungswirkung) oder eine (keine Beendigung darstellende) Karenzierung (= Aussetzung) vereinbart haben, ist aus dem Inhalt der zwischen ihnen abgeschlossenen Vereinbarung zu beurteilen, welcher nach §§ 914 ff ABGB unter Erforschung der wahren Parteienabsicht zu ermitteln ist.

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