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Auflösungs-(Unterbrechungs-)vereinbarung - OGH 28.5.2001, 8 ObS 106/01y

4. LfgNovember 2001

3.4.2.Nr.4

§ 914 ff ABGB

1. Ob eine Auflösungs-(Unterbrechungs-)vereinbarung oder „echte“ Karenzierungsvereinbarung vorliegt, lässt sich regelmäßig nur aus den Umständen des Einzelfalles beurteilen, wobei nicht am buchstäblichen Sinn der Äußerungen zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen ist.

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