vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH 3.11.1999, 9 ObA 249/99d

1. LfgJuni 2000

3.4.2.Nr.2

§ 914 ff ABGB
§ 9 Abs. 6 und 7 AlVG

1. Ob die Parteien eine Unterbrechung (mit Beendigungswirkung) oder eine (keine Beendigung darstellende) Karenzierung (= Aussetzung) vereinbart haben, ist aus dem nach § 914 ff ABGB unter Erforschung der wahren Parteienabsicht zu ermittelnden Inhalt der zwischen ihnen abgeschlossenen Vereinbarung zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!