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OGH 24.2.1999, 9 ObA 11/99d

1. LfgJuni 2000

3.4.2.Nr.1

§ 23 Abs. 1 und 7 AngG

1. Früher wurden alle Fälle von saisonalen Unterbrechungen wie echte oder unechte Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses (= Aussetzungsvereinbarung = Karenzierung) undifferenziert als arbeitsvertragsrechtliche Unterbrechungen bezeichnet.

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