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OGH 30.6.1999, 9 ObA 155/99f

1. LfgJuni 2000

3.4.1.Nr.1

§ 914 ff ABGB

1. Ob eine Unterbrechung oder eine - keine Beendigung oder Unterbrechung darstellende - Karenzierung (= Aussetzung) vereinbart wurde, ist aus dem nach §§ 914 ff ABGB unter Erforschung der wahren Parteienabsicht zu ermittelnden Inhalt der zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgeschlossenen Vereinbarung zu beurteilen.

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