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Billiges Ermessen bei Verschlechterungen - OGH 17.5.2000, 9 ObA 77/00i

2. LfgFebruar 2001

3.3.2.Nr.1

§ 914 ABGB

1. Die Unterwerfung unter eine „Jeweils“-Klausel, wie die Anwendung der sonstigen für die Beamten der ÖBB jeweils geltenden Bestimmungen, begründet im Sinne der RSpr einen Änderungsvorbehalt, der dem Arbeitgeber eine gewisse Regelungsbefugnis einräumt.

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