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Beschäftigungs- bzw. Stundenausmaß - Genügt „unterliegt jährlich einer Neufestsetzung“? - OGH 26.1.2018, 8 ObA 38/17x

54. LfgJuni 2018

3.3.1.Nr.2

§ 10 Abs. 6 Stmk MLG 1991 und 2014
§ 8 Abs. 1 und 3 Stmk GVBG

1. Ist im Dienstvertrag ein Beschäftigungsausmaß von 18 Wochenstunden festgelegt, lässt der ergänzende Satz, dass das „Stundenausmaß jährlich einer Neufestsetzung“ unterliege, abhängig von der Lehrfächerverteilung, nicht erkennen, durch wen und in welcher Form diese erfolgen soll.

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