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Verringerung des Arbeitsumfanges Wirkung von Mentalreservationen und Willensmängeln - OGH 24.9.2004, 8 ObA 89/04b

14. LfgFebruar 2005

3.2.1.Nr.6

§ 870 ABGB
§ 871 ABGB

1. Von einem unzulässigen Verzicht auf zwingende Ansprüche aus einem laufenden Arbeitsverhältnis kann nicht die Rede sein, wenn Gegenstand der Vereinbarung eine Vertragsänderung im Sinne einer Klarstellung war, dass ein Teil der bisherigen Fläche nicht zu reinigen ist (und demgemäß auch kein Entgelt hierfür gebührt), während insgesamt die (bis dahin unrichtig berechnete) Fläche korrigiert und das Einkommen des Arbeitnehmers auf diese Weise erhöht wurde.

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