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Ausdrückliche Aufgabe bisheriger Betriebsübungen - OGH 8.10.2003, 9 ObA 58/03z

11. LfgFebruar 2004

3.2.1.Nr.5

§ 3 Abs. 1 ArbVG

1. Dass eine „Verschlechterungsvereinbarung“ nur insoweit rechtswirksam sein kann, als auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung zwingend normierten Mindesterfordernissen entspricht, bedarf keiner besonderen Begründung.

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