2.7.3.Nr.3
§ 65 Tiroler G-VBG
§ 22 Abs. 1 VBG
§ 20c Abs. 1 GehaltsG
1. Von der bisherigen Rsp des OGH wird die Qualifikation der Jubiläumszuwendung für Vertragsbedienstete und Beamte als „Zuwendung nach freiem Ermessen“ aus § 20c GehG abgeleitet und dementsprechend davon ausgegangen, dass sich die Voraussetzungen für diese Zuwendung nach dieser Bestimmung für Bundesbeamte richten.

