2.7.3.Nr.2
§ 9 Abs. 1 lit. i PVG
§ 10 Abs. 1, 2 und 9 PVG
1. Die Mitwirkung der Personalvertretung in allen Fällen der Kündigung und Entlassung eines Bediensteten kann nicht als „Formalismus“ abgetan werden; ihr gibt das PVG vielmehr ganz besonderes Gewicht.

