2.7.3.Nr.1
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 32 Abs. 2 Z 2 VBG
1. Vertragsbedienstete erfüllen den Kündigungsgrund der gesundheitlichen Nichteignung nicht nur, wenn sie für die Erfüllung der Dienstpflicht „dauernd“ nicht geeignet sind, sondern auch wenn die Krankenstände laufend auftreten.

