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Abberufung von (bereits unbefristeter) Leitungsfunktion wegen Nichtbewährung? - OGH 29.11.2021, 8 ObA 75/21v

66. LfgJuni 2022

2.7.2.Nr.20

§ 207i VBG
§ 207h Abs. 1 bis 3 VBG
§ 284 Abs. 94 Z 4 BDG 1979 nF iVm § 90a VBG
§ 1 JN

1. Nur das „Auswahl- und Besetzungsverfahren“ ist zwingend öffentlich-rechtlicher Natur, das anschließende „Ernennungsverfahren“ zur Erlangung der Leitungsfunktion ist hingegen bei Vertragsbediensteten privatrechtlicher Natur.

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