2.7.2.Nr.6
§ 1 Abs. 2 Z 1 AVRAG
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 4 Wr. ZuweisungsG
§ 4 ZuweisungsG
Art. 10 Abs. 1 Z 6, 11 und 21 Abs. 1 und 2 B-VG
1. Die Zuweisung oder Übertragung von Dienstverhältnissen von Gemeindevertragsbediensteten als solche von den Gemeinden weg stellt keine Frage des Arbeitnehmerschutzrechtes dar.

