2.7.2.Nr.7
§ 35 Abs. 2 lit. f Stmk GVBG
§ 32 Abs. 4 VBG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Wann eine Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen die Kündigung notwendig macht, kann naturgemäß nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

