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Kündigungsschutz - Betriebliche Gründe: Organisationsänderungen, Arbeitsumfang Zeitlicher Zusammenhang - OGH 23.2.2006, 8 ObA 94/05i

18. LfgJuni 2006

2.7.2.Nr.7

§ 35 Abs. 2 lit. f Stmk GVBG
§ 32 Abs. 4 VBG
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Wann eine Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen die Kündigung notwendig macht, kann naturgemäß nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

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