2.7.2.Nr.5
§ 10 Abs. 5 Bundesmuseen-G
§ 4 Abs. 3 und 4 VBG
§ 1 Abs. 1 AVRAG
1. § 10 Abs. 5 Bundesmuseen-G trägt dem Umstand Rechnung, dass das AVRAG auf Grund der in seinem § 1 Abs. 2 enthaltenen Ausschlussbestimmungen die BetriebsübergangsRL 77/187/EWG nur unzureichend umgesetzt hat. Es ist daher zulässig und erforderlich, diese Bestimmung im Sinn dieser Richtlinie und der dazu ergangenen nationalen Vorschriften des AVRAG auszulegen.

