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Statussicherung nach Ausgliederung und neue Befristung - OGH 29.11.2001, 8 ObA 130/01b

6. LfgJuli 2002

2.7.2.Nr.5

§ 10 Abs. 5 Bundesmuseen-G
§ 4 Abs. 3 und 4 VBG
§ 1 Abs. 1 AVRAG

1. § 10 Abs. 5 Bundesmuseen-G trägt dem Umstand Rechnung, dass das AVRAG auf Grund der in seinem § 1 Abs. 2 enthaltenen Ausschlussbestimmungen die BetriebsübergangsRL 77/187/EWG nur unzureichend umgesetzt hat. Es ist daher zulässig und erforderlich, diese Bestimmung im Sinn dieser Richtlinie und der dazu ergangenen nationalen Vorschriften des AVRAG auszulegen.

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