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Regelungsbefugnis bei Landesbediensteten - OGH 14.11.2001, 9 ObA 240/01m

6. LfgJuli 2002

2.7.2.Nr.4

Art. 21 Abs. 2 B-VG
§ 27c Abs. 3 VBG
Art. IV Abs. 8 Tiroler LBG-Novelle
§ 9 T-VBG

1. Auch bis zur B-VG-Novelle BGBl. 8/1999 lässt sich für Landesbedienstete kein Verbot einer (nur) teilweisen Regelung der in Art. 21 Abs. 2 B-VG aF angeführten Regelungsgegenstände durch das Land ableiten.

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