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Organisationsprivatisierung mit gesetzlicher Statuswahrung Was bedeutet sie? Welche Arbeitsrechtsnormen gelten? - OGH 19.9.2001, 9 ObA 188/01i, 9 ObA 196/01s

5. LfgFebruar 2002

2.7.2.Nr.3

§ 1 VBG
§ 35 Abs. 4 VBG
§ 16 Abs. 1 Z 2 BGBl. Nr. 1992/13 (Organisationsprivatisierung Wasserstraßendirektion)
§ 1 AngG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 40 AngG
Art. I § 2 Abs. 1 ArbAbfG

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