2.7.1.Nr.11
§ 36 VBG
§ 8 K-LVBG 1994
§ 69 Abs. 2 K-LVBG 1994
§ 914 ABGB
1. Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.

